Neue Regeln für Kultur- und Medienschaffende, die ins Ausland reisen
Das Ministerkabinett der Ukraine hat neue Anforderungen für das Überschreiten der Staatsgrenze durch Personen festgelegt, die im Bereich Kultur, Medien und Information tätig sind. Diese Änderungen wurden durch den Beschluss Nr. 244 vom 4. März 2025 genehmigt.
Wer kann die Grenze überschreiten
Die Änderungen sehen die Möglichkeit des Grenzübertritts für folgende Kategorien von Bürgern vor:
- Kulturschaffende
- Spezialisten für strategische Kommunikation
- Medienschaffende
- Andere Personen im Informationsbereich
Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren können die Grenze überschreiten, sofern sie über entsprechende Dokumente verfügen, die vom staatlichen Grenzschutzdienst überprüft werden.
Notwendige Reisedokumente
Zu den Reisedokumenten gehören:
- Schreiben des Ministeriums für Kultur oder des Ministeriums für digitale Transformation über die Teilnahme an Veranstaltungen
- Einladung einer ausländischen Organisation mit Übersetzung
- Militärischer Ausweis mit Stempeln oder in elektronischer Form
Wenn der Zweck der Reise nicht bestätigt wird, kann der staatliche Grenzschutzdienst den Grenzübertritt verweigern. Das Verfahren für die Prüfung von Einsprüchen ist in der entsprechenden Entschließung eindeutig geregelt
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